Das Abkommen gilt unter anderem für Autos und Autoteile. Copyright: Agência Brasil |
Zu den Produkte, die im Abkommen berücksichtigt sind, gehören Personenkraftwagen, Busse, Lkw, Landmaschinen, Autoteile, Fahrwerk und Reifen. Für Produkte, die nicht den Mindestwert beim Regional-Anteil erfüllen, wurde ein Handelskontingent festgelegt: 650 Millionen US-Dollar für Uruguay und 325 Millionen US-Dollar für Brasilien.
Das Abkommen besitzt auch eine Austrittsklausel für Situationen des Ungleichgewichts im Handel zwischen den beiden Ländern. In solchen Fällen kann eines der Länder die vorübergehende Aussetzung des freien Handels verlangen. Dann wird ein bilateraler Ausschuss die Lage überprüfen und Korrekturmaßnahmen vorschlagen, um den freien Handel wieder herzustellen. (ls)
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